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   OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20   

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https://dejure.org/2020,38175
OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20 (https://dejure.org/2020,38175)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.08.2020 - 17 W 605/20 (https://dejure.org/2020,38175)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. August 2020 - 17 W 605/20 (https://dejure.org/2020,38175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • notar-drkotz.de

    Voreintragungsgrundsatz bei Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NotBZ 2020, 472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge im Grundbuchverfahren i.R.d. notariell

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20
    Höchstrichterlich anerkannt ist auch die Kombination der beiden vorstehend genannten Konstellationen, also praktisch eine doppelte Analogie (BGH, Beschl. v. 05.07.2018 - V ZB 10/18, DNotZ 2018, 914).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17

    Transmortale Vollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20
    Die mittlerweile wohl überwiegende, jedenfalls zusehends im Vordringen befindliche Auffassung, gerade auch in der jüngsten und, soweit ersichtlich, einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, hält eine weiter gehende entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO dann für zulässig und geboten, wenn die bevorstehende Grundstücksübertragung durch den Erben des noch eingetragenen Eigners oder durch einen von diesem transmortal Bevollmächtigten nicht (allein) mittels einer Eigentumsvormerkung, sondern (zusätzlich) durch Bestellung und Eintragung einer (Kaufpreis-)Finanzierungsgrundschuld befördert werden soll (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln, Beschl. v. 16.03.2018 - 2 Wx 123/18; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2018 - 8 W 311/18 und v. 02.11.2018 - 8 W 312/18; OLG Celle, Beschl. 16.09.2019 - 18 W 33/19, alle zitiert nach juris; aus der Literatur z.B. Wendt ErbR 2018, 137).
  • OLG Celle, 16.08.2019 - 18 W 33/19

    Beurkundungsbedürftigkeit widerruflicher General- und Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20
    Die mittlerweile wohl überwiegende, jedenfalls zusehends im Vordringen befindliche Auffassung, gerade auch in der jüngsten und, soweit ersichtlich, einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, hält eine weiter gehende entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO dann für zulässig und geboten, wenn die bevorstehende Grundstücksübertragung durch den Erben des noch eingetragenen Eigners oder durch einen von diesem transmortal Bevollmächtigten nicht (allein) mittels einer Eigentumsvormerkung, sondern (zusätzlich) durch Bestellung und Eintragung einer (Kaufpreis-)Finanzierungsgrundschuld befördert werden soll (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln, Beschl. v. 16.03.2018 - 2 Wx 123/18; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2018 - 8 W 311/18 und v. 02.11.2018 - 8 W 312/18; OLG Celle, Beschl. 16.09.2019 - 18 W 33/19, alle zitiert nach juris; aus der Literatur z.B. Wendt ErbR 2018, 137).
  • OLG Stuttgart, 02.11.2018 - 8 W 312/18

    Grundbuchsache: Belastung eines Grundstücks mit einer Finanzierungsgrundschuld

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20
    Die mittlerweile wohl überwiegende, jedenfalls zusehends im Vordringen befindliche Auffassung, gerade auch in der jüngsten und, soweit ersichtlich, einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, hält eine weiter gehende entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO dann für zulässig und geboten, wenn die bevorstehende Grundstücksübertragung durch den Erben des noch eingetragenen Eigners oder durch einen von diesem transmortal Bevollmächtigten nicht (allein) mittels einer Eigentumsvormerkung, sondern (zusätzlich) durch Bestellung und Eintragung einer (Kaufpreis-)Finanzierungsgrundschuld befördert werden soll (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln, Beschl. v. 16.03.2018 - 2 Wx 123/18; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2018 - 8 W 311/18 und v. 02.11.2018 - 8 W 312/18; OLG Celle, Beschl. 16.09.2019 - 18 W 33/19, alle zitiert nach juris; aus der Literatur z.B. Wendt ErbR 2018, 137).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20
    Seite 4 dieser durch Übertragung des ererbten Rechts ohnehin alsbald wieder aus dem Grundbuch ausscheidet, um den Beteiligten die Kosten einer unnötigen Eintragung zu ersparen (BGH, Beschl. v. 30.09.2010 - V ZB 219/09, ZEV 2011, 38).
  • OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18

    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20
    Die mittlerweile wohl überwiegende, jedenfalls zusehends im Vordringen befindliche Auffassung, gerade auch in der jüngsten und, soweit ersichtlich, einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, hält eine weiter gehende entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO dann für zulässig und geboten, wenn die bevorstehende Grundstücksübertragung durch den Erben des noch eingetragenen Eigners oder durch einen von diesem transmortal Bevollmächtigten nicht (allein) mittels einer Eigentumsvormerkung, sondern (zusätzlich) durch Bestellung und Eintragung einer (Kaufpreis-)Finanzierungsgrundschuld befördert werden soll (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln, Beschl. v. 16.03.2018 - 2 Wx 123/18; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2018 - 8 W 311/18 und v. 02.11.2018 - 8 W 312/18; OLG Celle, Beschl. 16.09.2019 - 18 W 33/19, alle zitiert nach juris; aus der Literatur z.B. Wendt ErbR 2018, 137).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2018 - 8 W 311/18

    Grundbuchverfahren: Belastung eines Grundstücks mit einer

    Auszug aus OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20
    Die mittlerweile wohl überwiegende, jedenfalls zusehends im Vordringen befindliche Auffassung, gerade auch in der jüngsten und, soweit ersichtlich, einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, hält eine weiter gehende entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO dann für zulässig und geboten, wenn die bevorstehende Grundstücksübertragung durch den Erben des noch eingetragenen Eigners oder durch einen von diesem transmortal Bevollmächtigten nicht (allein) mittels einer Eigentumsvormerkung, sondern (zusätzlich) durch Bestellung und Eintragung einer (Kaufpreis-)Finanzierungsgrundschuld befördert werden soll (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2017 - 20 W 179/17; OLG Köln, Beschl. v. 16.03.2018 - 2 Wx 123/18; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.10.2018 - 8 W 311/18 und v. 02.11.2018 - 8 W 312/18; OLG Celle, Beschl. 16.09.2019 - 18 W 33/19, alle zitiert nach juris; aus der Literatur z.B. Wendt ErbR 2018, 137).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2021 - 19 W 72/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts; Eintragung einer

    Nach der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist § 40 Abs. 1 Alt. 2 GBO entsprechend anzuwenden auf die Bewilligung einer Finanzierungsgrundschuld im Zusammenhang mit der Grundstücksveräußerung durch einen vom Erblasser transmortal Bevollmächtigen (OLG Celle FamRZ 2020, 131, juris Rn. 20; OLG Dresden NotBZ 2020, 472, juris Rn. 9; OLG Frankfurt FamRZ 2018, 787, juris Rn. 21; KG MDR 2021, 162, juris Rn. 9 ff.; OLG Köln FamRZ 2019, 320, juris Rn. 27; OLG Stuttgart MDR 2019, 411, juris Rn. 14; ebenso in der Lit.: Joachim/ Lange ZEV 2019, 62, 65 f.; Meikel-Böttcher, GBO, 12. Aufl., § 40 Rn. 28; Milzer DNotZ 2009, 325, 327; a.A. in der Lit.: Beck-OK GBO-Zeiser, 43. Edition, § 40 Rn. 20; Cramer ZfIR 2017, 834, 835 (aber für entsprechende Anwendung von § 40 Abs. 1 Alt. 1 GBO, s.o.); Demharter, GBO, § 40 Rn. 18; Dressler-Berlin FGPrax 2020, 12 f.; Kramer FGPrax 2019, 14, 15; Weber DNotZ 2018, 884, 896 f.; widersprüchlich: Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 142 (für entspr. Anwendung von § 40 Abs. 1 Alt. 2 GBO), Rn. 142 c (dagegen)).
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